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PTV5-Upgrade für ePA 2.0

Das PTV5-Upgrade benötigen Praxen, um die elektronische Patientenakte der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) lesen und befüllen zu können. Zudem ist es Voraussetzung für die Auszahlung der seit Juli geltenden monatlichen TI-Pauschalen. Bestellt wird das Upgrade direkt beim Anbieter des Praxisverwaltungssystems.

ePA 2.0 mit neuen Funktionen

Schon heute können erste Dokumente wie der Notfalldatensatz, Medikationsplan und eArztbriefe in der ePA gespeichert werden. Mit der ePA der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) werden der gematik zufolge weitere Funktionen und Nutzergruppen freigeschaltet. So könnten Patient:innen zum Beispiel einen Vertreter für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen.

Zudem würde die Nutzung standardisierter Dokumente für eine bessere Suche nach Daten in der ePA unterstützt. Mit dem Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeut:innen, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, Arbeitsmediziner:inne sowie Reha-Kliniken würden darüber hinaus weitere Nutzergruppen angebunden.

Aktuelle Versionen vorhalten

Gemäß der neuen Finanzierungsvereinbarung, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Verordnung festgelegt hatte und die seit dem 1. Juli 2023 gilt, sind alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dazu verpflichtet, die technischen Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die TI-Fachanwendungen in den jeweils aktuellen Versionen vorzuhalten. Hierzu zählen:

  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

 

Laut KV Nordrhein (KVNO) sind neben ärztlichen auch therapeutische Praxen dazu verpflichtet, die ePA in der aktuellsten Version 2.0 vorzuhalten. Dazu benötigen sie:

  • das eHealth-Konnektor-Upgrade PTV5
  • ein ePA 2.0-Update der eingesetzten Praxissoftware (ePA-Modul)
  • den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation

Nachweis erbringen

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen in Form einer Eigenerklärung nachweisen, dass sie die Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Dies geschieht i. d. R. über die jeweiligen Mitgliederportale der Kassenärztlichen Vereinigungen. Maßgeblich ist die Übertragung der Daten mit der Kassenabrechnung; die kommende steht am 30. September an.

Falls eine Anwendung fehlt, wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt; fehlen zwei oder mehr Anwendungen, fällt die Pauschale komplett weg. Einige KVen informieren ihre Mitgliedspraxen daher über das notwendige Konnektor-Upgrade (PTV5) für die ePA 2.0. So heißt es zum Beispiel bei der KV Thüringen: “Zusätzlich besteht seit 01.07.2023 durch die BMG-Festlegung zur Finanzierungsvereinbarung das Risiko einer um 50% gekürzten monatlichen TI-Pauschale bei Nichtvorhalten der ePA-Funktionalität in einer Praxis. […] Laut der BMG Festlegung vom 27.06.2023 zur ‘Finanzierungsvereinbarung’ vermeiden Sie durch Abgabe der Eigenerklärung ePA 2.0 eine um 50% reduzierte monatliche Pauschale.”

Bestellung über die PVS-Anbieter

Um drohende Honorarkürzungen zu vermeiden, sollten Praxen das Konnektor-Upgrade möglichst bald bestellen. Nutzer:innen des DGN TI Ausstattungspakets*, die bislang noch kein PTV5-Upgrade geordert haben, wenden sich hierzu bitte an ihren jeweiligen PVS-Anbieter.

Wichtige Hinweise:

  • Die Bestellbestätigung gilt im Zweifel auch als Nachweis der erfolgten Bestellung gegenüber der KV.
  • Technische Voraussetzung für das PTV5-Upgrade ist ein eHealth-Konnektor mit PTV3- und PTV4-Upgrade. Falls diese beiden Upgrades bislang noch nicht vorhanden sind, werden sie mit dem PTV5-Upgrade automatisch mitbestellt (Kosten: s. Preisblatt).

Startklar mit dem eHBA

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um startklar für die ePA 2.0 zu sein, ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser ist zum Beispiel beim DGN-Partnerunternehmen medisign erhältlich.

Weitere Informationen sowie eine Online-Bestellmöglichkeit gibt es unter www.ehba.de.