PRAXIS SOFTWARE – MEDICAL OFFICE

MEDICAL OFFICE ist individuell erweiterbar und geeignet für den Einsatz in der Arztpraxis, Krankenhausambulanz, Überörtlichen Gemeinschaftspraxis, Therapeutischen Praxis und im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).

Unsere Arztsoftware bietet mit seinen Modulen ideale Lösungen für Ihre Fachgruppe. Eine Besonderheit in MEDICAL OFFICE ist die Lösung für Sicherheit und Mobilität durch einen als Notfallserver konfigurierten Zweitrechner.

Das RECALL-System für die rechtzeitige Erinnerung an Vorsorge-Untersuchungen oder fällige Impfungen zählt ebenso zu den herausragenden Eigenschaften. Dank elektronischer Gesundheitsakte, eArztbrief und Archiv unterstützen wir Ihren Wunsch nach einer papierlosen Arztpraxis. Wir ermöglichen eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur und realisieren gemeinsam mit TerMed die Videosprechstunde.

 

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Praxissoftware MEDICAL OFFICE ist eine Software für Ärzte, mit lückenloser, elektronischer Krankenakte im Patientenverwaltungssystem

  • Schnelle Dokumentation in der Krankenakte mit unserem Dokumentationsassistenten
  • Rundum-Überblick mit Hilfe einer Tagesliste und Vereinfachung des Praxis-Workflows
  • Terminierungen nach Behandler, Behandlungsräumen oder Behandlungsarten
  • Nutzerabhängige Krankenblattansichten zum schnellen Filtern von Inhalten
  • Markierung von Patienten für Recall und Statistikfunktionen
  • Aufträge und Texte über Statistik definieren
  • KV-Abrechnung online wahlweise mit HBA, 1-Click
  • BG-Abrechnung mit oder ohne DALE-UV-Verfahren
  • Rechnungslegung nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)
  • Wirtschaftlichkeitsbonus mit Detailansicht
  • Kassenabschlüsse für den Steuerberater
  • Barkasse mit übersichtlichem Dialog
  • Abrechnung und Berichtwesen für DMP, Selektivverträge und Kassenrechnungen (§301, §302) mit Online-Übertragung
  • Privatabrechnung mit interner Buchhaltung zur Prüfung offener Posten, Zahlungsausgleich und Mahnungsfunktion
  • Umfangreiche zertifizierte Medikamentendatenbank ABDATA mit Dosierplan und Einnahmekontrolle
  • Anbindung medizinischer Geräte per BDT/GDT, DICOM oder Frame Grabber-Karte uvm.
  • Permanente Weiterentwicklung der DSGVO-Konformität gemäß Privacy by Design
  • Patientenzugriff für einzelne Nutzer oder Nutzergruppen (VIP) gemäß Zwei-Schrank-Modell definierbar
  • Zeitsparende Single Sign-on-Anmeldung beim Start ohne zusätzliche Kennworteingabe
  • Abrechnerbezogene Aktenfreigabe pro Patient

MEDICAL OFFICE Selektivverträge

MEDICAL OFFICE Selektivverträge managt das Einschreiben von Patienten zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) und Invalidenversicherung (IV). Stellt die …

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MEDICAL OFFICE Organisation

MEDICAL OFFICE Organisation managt Ihre Praxis von der schnellen Terminvergabe bis zur Wartezonenverwaltung und komfortablen Tagesübersicht. Integriert ist eine ToDo- …

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MEDICAL OFFICE Labor

MEDICAL OFFICE Labor ermöglicht das schnelle Erfassen, Versenden und Abholen von Laborbefunden per Datenfernübertragung mittels KBV-zertifizierter Schnittstelle LDT 101. Das …

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MEDICAL OFFICE Dokumentation

MEDICAL OFFICE Dokumentation ist ein integrierter, intelligenter Dokumentationsmanager mit allen Formularen der Disease-Management-Programme (DMP) und weiterer Sonderverträge. Die Darstellung erfolgt …

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MEDICAL OFFICE Schnittstellen

Ermöglicht Anbindungen verschiedener medizinischer Geräte über standardisierte BDT-/ GDT-MEDICAL OFFICE Schnittstellen. Auch nicht standardisierte Schnittstellen (zum Beispiel Augenarztgeräte) oder DICOM …

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MEDICAL OFFICE DALE-UV

MEDICAL OFFICE DALE-UV enthält alle Berufsgenossenschaft-Tarife nach der Gebührenordnung für Ärzte (UV-GOÄ) inklusive einer Regelwerkskontrolle. Per DALE-UV-Verfahren können Berichte und …

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Service und Support

Service und Support sind 2 Worte die uns sehr wichtig sind.

Wir verstehen uns als Komplettliferant, Rund um das Thema “EDV in der Arztpraxis”.
Bei Bedarf bekommen Sie von uns nicht nur die Software, sondern auch die gesamte Hardware- und Netzwerktechnik für Ihre medizinische Einrichtung.

Wenn Sie den Umstieg Ihrer Praxis EDV auf MEDICAL OFFICE in Erwägung ziehen, übernehmen wir gerne die Planung und Realisierung für Sie. In enger Absprache mit Ihnen erstellen wir dazu das notwendige Konzept.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Lieferung Ihres Praxissystems bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.

Während der Geschäftszeiten 07:00 – 18:00 Uhr erreichen Sie uns telefonisch.
Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Bei Bedarf auch mit garantierten Reaktionszeiten!

Das Monitoring hat sich längst zu einem weit verbreiteten Instrument zur Überwachung und Pflege von IT-Systemen entwickelt.
Besonders im Hinblick auf die IT-Sicherheit gewinnen Monitoring-Lösungen immer mehr an Bedeutung und sind im Umgang mit sensiblen Daten nahezu unverzichtbar.

Überwachung der Aktivität und Aktualität Ihrer Antivirus-Software, Updatestatus der Betriebssysteme inkl. sofortiger Alarmmeldung.

Genau wie die tägliche Kontrolle der Datensicherung und das Auswerten von entsprechenden Protokollen, was in in vielen Praxen ein leidiges Thema ist.
Mit unseren “Managed Service Lösungen”, legen Sie diese so wichtigen Aufgaben in die Hände von Profis.

Wir kümmern uns darum!

 

Aktuelles

Als kompetenter Anbieter von Softwarelösungen für die Patientenverwaltung und Abrechnung von Leistungen gegenüber der KV, bieten wir Ihnen im Raum …

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Was ist NEU Q1 / 2025

Was ist neu in I/2025 | 2

MEDICAL OFFICE Zentrale


INFORMATIONEN ZUR „EPA FÜR ALLE“

Der angekündigte Neustart der elektronischen Patientenakte als „ePA für alle“ (ePA 3.0) startet am 15. Januar 2025 in speziellen Testregionen mit ausgewählten Pilotkunden. INDAMED beteiligt sich an der Pilotierung und wird im Rahmen der Testphase die Umsetzung sowohl auf Funktionalität als auch auf Praktikabilität prüfen.
Die ePA 3.0 Funktionalitäten werden für die registrierten Testpraxen durch INDAMED freigeschaltet, während sie für alle anderen Kunden standardmäßig deaktiviert bleiben.

Während der Testphase erfolgt eine enge Abstimmung zwischen den Pilotkunden, den Softwareherstellern, der gematik und den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Am Ende der Pilotphase wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bewerten, ob die ePA 3.0 den erforderlichen Reifegrad erreicht hat, um eine Empfehlung für die bundesweite Nutzung auszusprechen, oder ob weitere Anpassungen notwendig sind. Das Ziel ist es, ausschließlich praxistaugliche und nutzbringende Lösungen einzuführen. Über den weiteren Zeitplan zum flächendeckenden Rollout informieren wir Sie rechtzeitig.

Hinweis zur bisherigen ePA: Alle bisherigen Versionen der ePA (1.0 und 2.x) werden zum 15. Dezember 2024 abgeschaltet und sind anschließend nicht mehr verfügbar. Ein Zugriff auf diese Akten ist dann nicht mehr möglich. Nach dem Quartalsupdate Q1/2025 werden die bisherigen ePA-Funktionen nicht mehr verfügbar sein.
Kunden, die die bisherigen ePA-Funktionen bis zum 15. Dezember 2024 nutzen möchten, sollten das Quartalsupdate erst nach diesem Datum installieren.

ABRECHNUNG HYBRID-DRG UMGESETZT

Mit dem Quartalsupdate Q1/2025 wurde die Hybrid-DRG-Abrechnung über die KV-Abrechnung integriert. Die betroffenen Fälle müssen als KV-Fälle angelegt werden, wobei die Scheinart Hybrid-DRG
eingestellt werden muss.

Für diese Fälle gilt eine eigene Gebührenordnung mit speziellen Ziffern. Die üblichen EBM-Ziffern können in diesen Fällen nicht abgerechnet werden. Zudem sind nicht alle Ziffernbegründungen zulässig.Um die Abrechnung zu erstellen, muss in der KV-Abrechnung die Option Hybrid-DRG aktiviert werden. Dadurch werden
ausschließlich die relevanten Fälle ermittelt und die Abrechnungsdatei entsprechend generiert.

Im Datenpflegesystem kann unter KV-Vorgaben im Bereich des Abrechners der Versandweg für die Hybrid-DRG-Abrechnung eingestellt werden. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer KV, ob und auf welchem Versandweg eine Hybrid-DRG-Abrechnung akzeptiert wird.

Die Erfassung und Abrechnung der Hybrid-DRG-Fälle steht allen Kunden zur Verfügung, die die KV-Abrechnung nutzen. Es ist kein zusätzliches Modul erforderlich, um diese Funktion freizuschalten.

MELDUNG IMPLANTATEREGISTER ANGEPASST

Ab dem ersten Quartal 2025 erfolgt die Meldung zum Implantateregister nicht mehr fallbezogen, sondern leistungsbezogen.
Zu diesem Zweck wurde die neue Ziffernbegründung
Implantateregister eingeführt, die es ermöglicht, die erforderlichen Angaben direkt zu hinterlegen. In der EBM-Stammdatei sind einige Ziffern definiert, bei denen diese Begründung anzugeben ist. Für diese Ziffern öffnet
sich das Fenster zur Eingabe der Begründung automatisch.

Wenn Sie nach der Abrechnung für das 4. Quartal 2024 in einer späteren Abrechnung noch Nachzüglerfälle aus Q4/2024 mit einer Implantateregistermeldung abrechnen möchten, muss die entsprechende Angabe aus dem Kostenträger manuell übertragen und als Ziffernbegründung hinterlegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Daten im neuen Format
übermittelt werden.


NEUER UMGANG MIT DOKUMENTATIONSZEIT IM KRANKENBLATT


Auf Basis von Kundenfeedback wurde der Umgang mit der Uhrzeit bei Krankenblatteinträgen überarbeitet. Bisher wurde die Uhrzeit verwendet, zu der der Patient geöffnet wurde wodurch alle Einträge innerhalb einer Sitzung dieselbe Uhrzeit hatten. Ab dem aktuellen Update wird nun die tatsächliche Uhrzeit (Windows-Systemzeit) gespeichert, zu der der jeweilige Eintrag erstellt wird. Zusätzlich wurde der Umgang mit geändertem Dokumentationsdatum angepasst. Bislang wurde ein manuell geändertes Datum automatisch für alle weiteren Einträge innerhalb derselben Sitzung desselben Patienten übernommen.

Ab sofort wird bei jedem neuen Eintrag das Datum und die Uhrzeit standardmäßig wieder auf den aktuellen Tag und die aktuelle
Uhrzeit zurückgesetzt.
Nachdokumentation und Anpassung mehrerer Einträge:
Wenn Sie nachdokumentieren möchten oder mehrere aufeinanderfolgende Einträge einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit zuweisen wollen, können Sie dies über das Behandlungsdatum steuern:

Ünernehmen:
Mit einem Klick auf die Schaltfläche Übernehmen
werden die Änderungen angewendet. Das angepasste
Datum und die Uhrzeit werden oben rechts im Krankenblatt in roter Schrift angezeigt.

Zurücksetzen:
Mit der Schaltfläche
Zurücksetzen werden das aktuelle Datum und die aktuelle Uhrzeit wiederhergestellt
und für die Dokumentation verwendet.
Diese Änderungen sollen die Dokumentation präziser gestalten.

GROßE ANHÄNGE ÜBER KIM EMPFANGEN

Mit der KIM-Version 1.5, die im Rahmen des Quartalsupdates Q4/2024 eingeführt wurde, wurde die maximal zulässige Größe von Anhängen an KIM-Mails auf 500 MB erhöht. Nach Vorgabe der gematik wird dieses Feature jedoch nicht automatisch für alle KIM-Adressen aktiviert.
Für Kunden, die ihre KIM-Adresse über das DGN beziehen und das IBM-KIM-Clientmodul nutzen, besteht nun die Möglichkeit, in ihrem KIM-Account festzulegen, dass sie bereit sind, große Anhänge zu empfangen.

Sobald dieses Feature aktiviert ist, wird die Version des KIM-Accounts auf 1.5+ aktualisiert.

Wichtige Hinweise:
Große Anhänge können nur dann versendet werden, wenn sowohl der Absender als auch der Empfänger das Feature für KIM 1.5+ aktiviert haben. Kunden mit KIM-Adressen von anderen Anbietern haben in der Regel eine ähnliche Option, um auf KIM 1.5+ umzusteigen. Bei der Suche im Verzeichnisdienst werden die jeweiligen KIM-Versionen nun angezeigt. Adressen mit der Version 1.5+ sind für den Empfang größerer Anhänge geeignet, und dorthin können entsprechend größere Mails versendet werden. Diese Neuerung erweitert die Einsatzmöglichkeiten von KIM und macht den Austausch von umfangreicheren Dokumenten einfacher und effizienter.

MODUL SINGLE-SIGN-ON AB SOFORT IM MODUL PROFESSIONAL ENTHALTEN


Ab dem Quartalsupdate Q1/2025 ist die Funktion des ehemaligen Moduls Single-Sign-On (SSO) vollständig im Modul Professional integriert. Diese Funktion ermöglicht es, die Windows-Anmeldung direkt an MEDICAL OFFICE weiterzugeben, sodass sich Nutzer nur einmal anmelden müssen.

Voraussetzungen:
Ein Active Directory mit LDAP-Schnittstelle in der Windows-Umgebung. Diese Funktion ist insbesondere für größere Einrichtungen von Interesse, in denen zahlreiche Systeme verwaltet werden und die entsprechenden Voraussetzungen in Windows bereits umgesetzt wurden.

MEDICAL OFFICE Dialyse-Modul
UMSETZUNG DER G-BA-RICHTLINIE DEQS-RL / QS NET


Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben und aktualisierter Spezifikationen des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und
Transparenz im Gesundheitswesen) wurden im MEDICAL OFFICE Dialyse-Modul zusätzliche Anpassungen und Erweiterungen erforderlich.


Mit dem Quartalsupdate Q1/2025 stehen Ihnen nun alle Ergänzungen zur Verfügung, die für die konforme Qualitätssicherungs-Datenerhebung 2025 erforderlich sind. Diese unterstützen Sie umfassend bei der Dokumentation von Dialyse-Behandlungen. Zudem sind die notwendigen Datenprüfprogramme für den Dialyse-Datenexport integriert. Diese Neuerungen gewährleisten, dass Sie weiterhin alle Anforderungen an die Qualitätssicherung im Bereich der Dialyse vollständig erfüllen können.

Arztsoftware

Was ist neu in III/2024

MEDICAL OFFICE Zentrale

ERGÄNZUNGEN IN DER TERMINVERGABE
Auf mehrfachen Kundenwunsch ist mit dem Quartalsupdate 3/24 nun die Vergabe mehrerer Termine auch ohne Nutzung von Schablonen möglich. Beim initialen Aufruf des Dialogs Neuer Termin wird neben dem standardmäßig enthaltenen Panel die Schaltfläche Termin hinzufügen angezeigt. Über diese neue Schaltfläche besteht die Möglichkeit, direkt einen Folgetermin zu
vergeben, wenn z. B. mehrere Termine am selben Tag vereinbart werden sollen.

BESSERE ÜBERSICHT IM TERMINPLANER
Auf vielfachen Kundenwunsch wurde zur besseren Übersichtlichkeit die Zeitsprungleiste im Terminplaner (für den Wechsel
in einen anderen Zeitbereich) entfernt.

AKTUALISIERTE MUSTER 12 UND MUSTER 21 , GÜLTIG AB 01. JULI 2024
Die Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege) und Muster 21 (Kinderkrankengeld) werden zum 01. Juli 2024
aktualisiert und zum Stichtag in MEDICAL OFFICE eingesetzt. Die alten Vordrucke dürfen nicht mehr aufgebraucht werden!
Im Blankodruckverfahren werden ab dem Stichtag automatisch die neuen Formulare verwendet.

BRIEFVERSAND MIT ZUGRIFF AUF DIE KIM-VERZEICHNISSUCHE
Für den Versand von eArztbriefen aus dem Krankenblatt des Patienten (Eintragsart „q“ und „Versenden“ im Kontextmenü)
steht der Zugriff auf die KIM-Verzeichnissuche zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Versandweg bei dem Empfänger
„eArztbrief“ lautet.

EVERSAND MIT NEUEM ANLAGENBEREICH
Der geänderte Anlagenbereich für den eArztbrief aus dem Quartalsupdate 2/24 wurde nun auch für den Dialog Versand von
eMails und eNachrichten übernommen.
Dazu wurde das Dialogfenster vollständig neu entworfen und erweitert. Neben dem Zugriff auf Dateien aus dem Windows-
Verzeichnis können auch ausgewählte Krankenblatt-Einträge mit Hilfe des PDF-Exports im neuen Anlagenbereich hinzugefügt
werden.

Was ist neu in III/2024
Es gibt verschiedene Einstiegspunkte, um den eVersand-Dialog aufzurufen. Der eVersand kann Patienten-bezogen oder Patienten-unabhängig sein:
– Kontaktdaten (in der horizontalen Toolbar im Style „Standard“; in der Statusleiste unten rechts im Style „classic
enhanced“)
– Informationsmanager
– aus dem Container-Inhalt „Schnellinfo“
– aus dem Container-Inhalt „Patientenbeziehungen“
– aus dem Krankenblatt, s. unten
Über das Kontaktverzeichnis oder über das KIM-Verzeichnis können Empfänger ausgewählt und übernommen werden. Die
Auswahl des Absenders gibt den Typ des Versandwegs vor.
Über die Online-Hilfe – Funktionstaste F1 – können Sie sich mit dem neuen eVersand-Dialog vertraut machen.

EINFACHER VERSAND VON KRANKENBLATT-EINTRÄGEN ALS E-MAIL ODER E-NACHRICHT
Bislang war es recht umständlich, einzelne Krankenblatt-Einträge als eMail oder eNachricht zu versenden. Mit dem neuen
eVersand-Dialog können nun auch direkt aus dem Krankenblatt Einträge der Kategorien Bilder, Briefe, Externe Kategorien
und auch der Dosierplan einzeln (über das Kontextmenü) oder gesammelt über die Funktion Aktionen \ eVersand in der
Toolbar an den eVersand-Dialog übergeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Markierungsspalte für die Auswahl im Krankenblatt eingerichtet sein muss.
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Die gewählten Einträge werden in das pdf-Format überführt und direkt im Anlagenbereich angezeigt. Nach dem Versand
einer eNachricht oder einer eMail wird im Krankenblatt automatisch ein Statustext generiert.

EREZEPTE ÜBER ‚EVERSAND‘ SENDEN
Erstellte eRezepte können im Informationsmanager nach dem Signiervorgang über den neuen eVersand – beispielsweise an
die Apotheke – versendet werden. Im Funktionsbereich Gesendete Objekte können dazu eRezept-Einträge mit Hilfe der STRG-
Taste ausgewählt (Zeitraum ggf. einschränken oder Filterfunktion benutzen) und über die Aktion in der Toolbar <Alle eRezept
Ausdrucke> versenden an den eVersand-Dialog übergeben werden.
Die eRezept-Einträge werden im pdf-Format im Anlagenbereich des eVersand-Dialogs eingefügt. Wählen Sie den oder die
Empfänger aus und tragen Sie einen Betreff und eine Nachricht ein. Anschließend können Sie über die Schaltfläche <Senden>
die Nachricht abschicken.

ERWEITERUNGEN DER FUNKTION ‚KRANKENBLATT-TO-PDF‘
1. Die Anlagen zu einem versendeten eArztbrief werden nun im pdf-Export des Krankenblatts einzeln berücksichtigt.
Dabei können Sie auswählen, ob alle oder nur ausgewählte Anlagen exportiert werden sollen:
Auch bei der Auswahl der Anlagen für den Brief- oder Mailversand steht diese Möglichkeit zur Verfügung.
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2. Mit dem Quartalsupdate 3/24 besteht ein direkter Zugriff auf das Auftragsblatt des Patienten. Markierte Auftragswerte von unterschiedlichen Registerkarten oder eine individuelle Anzahl von Spalten können in die pdf-Export-Vorauswahl übergeben und exportiert werden. Jede Auswahl führt zu einem eigenen pdf-Dokument.

VERORDNUNG VON DIGITALEN GESUNDHEITSANWENDUNGEN (DIGA)
Mit dem aktuellen Quartalsupdate 3/24 ist die Verordnung von DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) in MEDICAL
OFFICE möglich. Das DiGA-Verzeichnis wird 14-tägig aktualisiert und im Rahmen des Medikamenten-Updates zur Verfügung
gestellt.
Der Verordnungsdialog wird im Krankenblatt unter dem Menüpunkt |Verordnungen| und |DiGA| aufgerufen, Tastenkürzel
„hd“. Die Verordnung selbst erfolgt in GKV-Fällen ausschließlich auf Muster 16.
In der Übersicht erhalten Sie tabellarisch die wichtigsten Informationen, wie z. B. Bezeichnung der DiGA, Preis, Indikationen
und weitere Daten. Im Detailbereich finden Sie neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit, wichtige Hinweise auf ggf. Altersbeschränkungen, geschlechtsspezifische Einschränkungen und
Kontraindikationen.
Eine leistungsfähige Komfortsuche ermöglicht eine Feld-übergreifende Recherche im kompletten DiGA-Verzeichnis.
Hinweis! Durch den neuen Katalog können DiGAs nicht mehr über den Medikamentenkatalog verordnet werden.

WEITERE KLEINERE VERBESSERUNGEN
Drei neue Regeln für den Container-Inhalt Assistent
Mit dem Quartalsupdate 3/24 liefern wir drei neue Regeln mit den Bezeichnungen:
▪ MO_Ausstellung_Vordrucke 11, 53, 56 (EBM-Ziffer 01621)
▪ MO_Ausstellung_Vordrucke 20, 51, 52, 65 (EBM-Ziffer 01622)
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▪ MO_Verordnung med. Rehabilitation (EBM-Ziffer 01611)
Alle drei Regeln prüfen jeweils auf die Ausstellung eines amtlichen Musters im laufenden Quartal und erinnern Sie, wenn die
Gebührenziffer noch nicht eingetragen wurde.
Wir empfehlen bei Aktivierung der Regeln direkt die EBM-Ziffer als Aktion zu hinterlegen, um über eine Schaltfläche die
Gebührenziffer sofort in das Krankenblatt übernehmen zu können.

Das eRezept

Ein Webcast zu dem eRezept und wie es mit MEDICAL OFFICE funktioniert.

Arztsoftware

gematik – Umstellung auf das E-Rezept

Am 20. September 2023 hat die gematik gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen in einem live übertragenen Podiumsgespräch einen Blick auf die notwendigen Anpassungen, zu erwartenden Vorteile und aktuellen Herausforderungen, mit denen sich Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept schon jetzt auseinandersetzen sollten, geworfen.

Link zum Podiumsgespräch:

PTV5-Upgrade für ePA 2.0

Das PTV5-Upgrade benötigen Praxen, um die elektronische Patientenakte der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) lesen und befüllen zu können. Zudem ist es Voraussetzung für die Auszahlung der seit Juli geltenden monatlichen TI-Pauschalen. Bestellt wird das Upgrade direkt beim Anbieter des Praxisverwaltungssystems.

ePA 2.0 mit neuen Funktionen

Schon heute können erste Dokumente wie der Notfalldatensatz, Medikationsplan und eArztbriefe in der ePA gespeichert werden. Mit der ePA der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) werden der gematik zufolge weitere Funktionen und Nutzergruppen freigeschaltet. So könnten Patient:innen zum Beispiel einen Vertreter für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen.

Zudem würde die Nutzung standardisierter Dokumente für eine bessere Suche nach Daten in der ePA unterstützt. Mit dem Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeut:innen, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, Arbeitsmediziner:inne sowie Reha-Kliniken würden darüber hinaus weitere Nutzergruppen angebunden.

Aktuelle Versionen vorhalten

Gemäß der neuen Finanzierungsvereinbarung, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Verordnung festgelegt hatte und die seit dem 1. Juli 2023 gilt, sind alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dazu verpflichtet, die technischen Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die TI-Fachanwendungen in den jeweils aktuellen Versionen vorzuhalten. Hierzu zählen:

  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

 

Laut KV Nordrhein (KVNO) sind neben ärztlichen auch therapeutische Praxen dazu verpflichtet, die ePA in der aktuellsten Version 2.0 vorzuhalten. Dazu benötigen sie:

  • das eHealth-Konnektor-Upgrade PTV5
  • ein ePA 2.0-Update der eingesetzten Praxissoftware (ePA-Modul)
  • den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation

Nachweis erbringen

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen in Form einer Eigenerklärung nachweisen, dass sie die Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Dies geschieht i. d. R. über die jeweiligen Mitgliederportale der Kassenärztlichen Vereinigungen. Maßgeblich ist die Übertragung der Daten mit der Kassenabrechnung; die kommende steht am 30. September an.

Falls eine Anwendung fehlt, wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt; fehlen zwei oder mehr Anwendungen, fällt die Pauschale komplett weg. Einige KVen informieren ihre Mitgliedspraxen daher über das notwendige Konnektor-Upgrade (PTV5) für die ePA 2.0. So heißt es zum Beispiel bei der KV Thüringen: “Zusätzlich besteht seit 01.07.2023 durch die BMG-Festlegung zur Finanzierungsvereinbarung das Risiko einer um 50% gekürzten monatlichen TI-Pauschale bei Nichtvorhalten der ePA-Funktionalität in einer Praxis. […] Laut der BMG Festlegung vom 27.06.2023 zur ‘Finanzierungsvereinbarung’ vermeiden Sie durch Abgabe der Eigenerklärung ePA 2.0 eine um 50% reduzierte monatliche Pauschale.”

Bestellung über die PVS-Anbieter

Um drohende Honorarkürzungen zu vermeiden, sollten Praxen das Konnektor-Upgrade möglichst bald bestellen. Nutzer:innen des DGN TI Ausstattungspakets*, die bislang noch kein PTV5-Upgrade geordert haben, wenden sich hierzu bitte an ihren jeweiligen PVS-Anbieter.

Wichtige Hinweise:

  • Die Bestellbestätigung gilt im Zweifel auch als Nachweis der erfolgten Bestellung gegenüber der KV.
  • Technische Voraussetzung für das PTV5-Upgrade ist ein eHealth-Konnektor mit PTV3- und PTV4-Upgrade. Falls diese beiden Upgrades bislang noch nicht vorhanden sind, werden sie mit dem PTV5-Upgrade automatisch mitbestellt (Kosten: s. Preisblatt).

Startklar mit dem eHBA

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um startklar für die ePA 2.0 zu sein, ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser ist zum Beispiel beim DGN-Partnerunternehmen medisign erhältlich.

Weitere Informationen sowie eine Online-Bestellmöglichkeit gibt es unter www.ehba.de.