MEDizinische DatenVerarbeitung Zeitz
MEDICAL OFFICE Mobil ermöglicht das Offline-Arbeiten von zuhause oder unterwegs bei zeitgleicher Arbeit in der Praxis. Der integrierte Notfallserver garantiert …
MEDICAL OFFICE Organisation managt Ihre Praxis von der schnellen Terminvergabe bis zur Wartezonenverwaltung und komfortablen Tagesübersicht. Integriert ist eine ToDo- …
MEDICAL OFFICE Archiv bietet durch seine direkte Programmintegration einen schnellen Zugriff auf gespeicherte Text- und Bilddaten. Ideal für die papierlose …
MEDICAL OFFICE Selektivverträge managt das Einschreiben von Patienten zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) und Invalidenversicherung (IV). Stellt die …
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MEDICAL OFFICE Labor ermöglicht das schnelle Erfassen, Versenden und Abholen von Laborbefunden per Datenfernübertragung mittels KBV-zertifizierter Schnittstelle LDT 101. Das …
MEDICAL OFFICE Dokumentation ist ein integrierter, intelligenter Dokumentationsmanager mit allen Formularen der Disease-Management-Programme (DMP) und weiterer Sonderverträge. Die Darstellung erfolgt …
Ermöglicht Anbindungen verschiedener medizinischer Geräte über standardisierte BDT-/ GDT-MEDICAL OFFICE Schnittstellen. Auch nicht standardisierte Schnittstellen (zum Beispiel Augenarztgeräte) oder DICOM …
MEDICAL OFFICE DALE-UV enthält alle Berufsgenossenschaft-Tarife nach der Gebührenordnung für Ärzte (UV-GOÄ) inklusive einer Regelwerkskontrolle. Per DALE-UV-Verfahren können Berichte und …
Service und Support sind 2 Worte die uns sehr wichtig sind.
Wir verstehen uns als Komplettliferant, Rund um das Thema “EDV in der Arztpraxis”.
Bei Bedarf bekommen Sie von uns nicht nur die Software, sondern auch die gesamte Hardware- und Netzwerktechnik für Ihre medizinische Einrichtung.
Wenn Sie den Umstieg Ihrer Praxis EDV auf MEDICAL OFFICE in Erwägung ziehen, übernehmen wir gerne die Planung und Realisierung für Sie. In enger Absprache mit Ihnen erstellen wir dazu das notwendige Konzept.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Lieferung Ihres Praxissystems bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.
Während der Geschäftszeiten 07:00 – 18:00 Uhr erreichen Sie uns telefonisch.
Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Bei Bedarf auch mit garantierten Reaktionszeiten!
Das Monitoring hat sich längst zu einem weit verbreiteten Instrument zur Überwachung und Pflege von IT-Systemen entwickelt.
Besonders im Hinblick auf die IT-Sicherheit gewinnen Monitoring-Lösungen immer mehr an Bedeutung und sind im Umgang mit sensiblen Daten nahezu unverzichtbar.
Überwachung der Aktivität und Aktualität Ihrer Antivirus-Software, Updatestatus der Betriebssysteme inkl. sofortiger Alarmmeldung.
Genau wie die tägliche Kontrolle der Datensicherung und das Auswerten von entsprechenden Protokollen, was in in vielen Praxen ein leidiges Thema ist.
Mit unseren “Managed Service Lösungen”, legen Sie diese so wichtigen Aufgaben in die Hände von Profis.
Wir kümmern uns darum!
Als kompetenter Anbieter von Softwarelösungen für die Patientenverwaltung und Abrechnung von Leistungen gegenüber der KV, bieten wir Ihnen im Raum …
Am 20. September 2023 hat die gematik gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen in einem live übertragenen Podiumsgespräch einen Blick auf die notwendigen Anpassungen, zu erwartenden Vorteile und aktuellen Herausforderungen, mit denen sich Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept schon jetzt auseinandersetzen sollten, geworfen.
Link zum Podiumsgespräch:
Nach Beendigung der technischen Anpassungen hat die Gesellschafterversammlung der gematik nun beschlossen, die vormalige Entscheidung für eine regionale gestaffelte Einführung des eRezepts zugunsten einer bundesweiten Einführung zum 1. Januar 2024 aufzuheben.
22.06.2023 – Die gematik hat heute gegen die Stimmen der KBV die bundesweite Einführung des eRezepts verpflichtend zum 1. Januar 2024 beschlossen. Sie setzt dabei auf die neue Möglichkeit, dass Versicherte ein eRezept direkt mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen können.
„Ein Testen des Einlösens des eRezeptes über die eGK ist bislang nicht möglich gewesen“, begründet KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner das Nein der KBV. Die Technik komme erst in den kommenden Wochen in den Apotheken an.
Dennoch hat die Gesellschafterversammlung der gematik mit ihrer heutigen Entscheidung den Beschluss zum stufenweisen Rollout des eRezepts vom 31. Mai 2022 aufgehoben. Dieser hatte für jede Stufe Erfolgskriterien definiert.
Zurzeit sind die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout des eRezepts nicht vorhanden, weder bei Apotheken, Arztpraxen noch bei Patienten. Alle Beteiligten müssen jedoch auf das neue Verfahren vorbereitet sein, damit es reibungslos funktionieren kann. Die KBV warnt deshalb vor den möglichen Folgen des gematik-Beschlusses: Könne ein eRezept in der Apotheke nicht eingelöst werden, müssten die Patienten erneut in die Arztpraxis, um ein Papierrezept zu erhalten. Für sie bedeute dies den doppelten Weg, für die Praxen zusätzliche Arbeit.
„Man darf nicht außer Acht lassen, dass wir es mit einer Massenanwendung zu tun haben“, betont der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Schließlich seien pro Tag eine bis anderthalb Millionen eRezepte zu erwarten. Man wisse nicht, ob das System unter voller Belastung überhaupt funktioniere.
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Link zum Artikel: https://www.kbv.de/html/1150_64152.php
29.06.2023 – Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Sie gelten bereits ab 1. Juli, eine Übergangsregelung gibt es nicht. Praxen erhalten danach künftig monatlich eine Pauschale, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll.
Die neue Finanzierungsregelung wurde erst Mitte dieser Woche bekannt. Auf den sprichwörtlich letzten Drücker habe das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der KBV seine Festlegungen zu den TI-Pauschalen geschickt, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. „Nicht nur, dass wir kaum Zeit haben, die Festlegungen, die ja ab 1. Juli bereits gelten sollen, zu bewerten. Es gibt auch keine Übergangsfristen für die Umsetzung.“
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Nach der nun vom BMG festgelegten Ersatzvornahme erhalten Praxen ab Juli monatlich eine Pauschale, die sich aus der Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten pro Monat (bezogen auf fünf Jahre) berechnet.
Die Höhe der Pauschale ist dabei von der Praxisgröße abhängig. So erhält eine Praxis mit zwei Ärzten, deren Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den Konnektor noch nicht getauscht hat, beispielsweise eine monatliche Pauschale von 237,78 Euro. Bei mehr als drei Ärzten sind es 282,78 Euro und bei mehr als sechs Ärzten 323,90 Euro. Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale geringer aus (Übersicht Pauschalen s. Infobox).
Link zum Artikel: https://www.kbv.de/html/1150_64198.php