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Höhere Erstattungsbeträge für TI

Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest

21.04.2022 – Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt.

  • Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur
  • Erhöhung weiterer Pauschalen
  • Aufsätze für störanfällige Kartenterminals
  • Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI)

https://www.kbv.de/html/1150_57938.php