PRAXIS SOFTWARE – MEDICAL OFFICE

MEDICAL OFFICE ist individuell erweiterbar und geeignet für den Einsatz in der Arztpraxis, Krankenhausambulanz, Überörtlichen Gemeinschaftspraxis, Therapeutischen Praxis und im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).

Unsere Arztsoftware bietet mit seinen Modulen ideale Lösungen für Ihre Fachgruppe. Eine Besonderheit in MEDICAL OFFICE ist die Lösung für Sicherheit und Mobilität durch einen als Notfallserver konfigurierten Zweitrechner.

Das RECALL-System für die rechtzeitige Erinnerung an Vorsorge-Untersuchungen oder fällige Impfungen zählt ebenso zu den herausragenden Eigenschaften. Dank elektronischer Gesundheitsakte, eArztbrief und Archiv unterstützen wir Ihren Wunsch nach einer papierlosen Arztpraxis. Wir ermöglichen eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur und realisieren gemeinsam mit TerMed die Videosprechstunde.

 

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Praxissoftware MEDICAL OFFICE ist eine Software für Ärzte, mit lückenloser, elektronischer Krankenakte im Patientenverwaltungssystem

  • Schnelle Dokumentation in der Krankenakte mit unserem Dokumentationsassistenten
  • Rundum-Überblick mit Hilfe einer Tagesliste und Vereinfachung des Praxis-Workflows
  • Terminierungen nach Behandler, Behandlungsräumen oder Behandlungsarten
  • Nutzerabhängige Krankenblattansichten zum schnellen Filtern von Inhalten
  • Markierung von Patienten für Recall und Statistikfunktionen
  • Aufträge und Texte über Statistik definieren
  • KV-Abrechnung online wahlweise mit HBA, 1-Click
  • BG-Abrechnung mit oder ohne DALE-UV-Verfahren
  • Rechnungslegung nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)
  • Wirtschaftlichkeitsbonus mit Detailansicht
  • Kassenabschlüsse für den Steuerberater
  • Barkasse mit übersichtlichem Dialog
  • Abrechnung und Berichtwesen für DMP, Selektivverträge und Kassenrechnungen (§301, §302) mit Online-Übertragung
  • Privatabrechnung mit interner Buchhaltung zur Prüfung offener Posten, Zahlungsausgleich und Mahnungsfunktion
  • Umfangreiche zertifizierte Medikamentendatenbank ABDATA mit Dosierplan und Einnahmekontrolle
  • Anbindung medizinischer Geräte per BDT/GDT, DICOM oder Frame Grabber-Karte uvm.
  • Permanente Weiterentwicklung der DSGVO-Konformität gemäß Privacy by Design
  • Patientenzugriff für einzelne Nutzer oder Nutzergruppen (VIP) gemäß Zwei-Schrank-Modell definierbar
  • Zeitsparende Single Sign-on-Anmeldung beim Start ohne zusätzliche Kennworteingabe
  • Abrechnerbezogene Aktenfreigabe pro Patient

MEDICAL OFFICE Selektivverträge

MEDICAL OFFICE Selektivverträge managt das Einschreiben von Patienten zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) und Invalidenversicherung (IV). Stellt die …

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MEDICAL OFFICE Organisation

MEDICAL OFFICE Organisation managt Ihre Praxis von der schnellen Terminvergabe bis zur Wartezonenverwaltung und komfortablen Tagesübersicht. Integriert ist eine ToDo- …

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MEDICAL OFFICE Labor

MEDICAL OFFICE Labor ermöglicht das schnelle Erfassen, Versenden und Abholen von Laborbefunden per Datenfernübertragung mittels KBV-zertifizierter Schnittstelle LDT 101. Das …

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MEDICAL OFFICE Dokumentation

MEDICAL OFFICE Dokumentation ist ein integrierter, intelligenter Dokumentationsmanager mit allen Formularen der Disease-Management-Programme (DMP) und weiterer Sonderverträge. Die Darstellung erfolgt …

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MEDICAL OFFICE Schnittstellen

Ermöglicht Anbindungen verschiedener medizinischer Geräte über standardisierte BDT-/ GDT-MEDICAL OFFICE Schnittstellen. Auch nicht standardisierte Schnittstellen (zum Beispiel Augenarztgeräte) oder DICOM …

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MEDICAL OFFICE DALE-UV

MEDICAL OFFICE DALE-UV enthält alle Berufsgenossenschaft-Tarife nach der Gebührenordnung für Ärzte (UV-GOÄ) inklusive einer Regelwerkskontrolle. Per DALE-UV-Verfahren können Berichte und …

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Service und Support

Service und Support sind 2 Worte die uns sehr wichtig sind.

Wir verstehen uns als Komplettliferant, Rund um das Thema “EDV in der Arztpraxis”.
Bei Bedarf bekommen Sie von uns nicht nur die Software, sondern auch die gesamte Hardware- und Netzwerktechnik für Ihre medizinische Einrichtung.

Wenn Sie den Umstieg Ihrer Praxis EDV auf MEDICAL OFFICE in Erwägung ziehen, übernehmen wir gerne die Planung und Realisierung für Sie. In enger Absprache mit Ihnen erstellen wir dazu das notwendige Konzept.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Lieferung Ihres Praxissystems bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.

Während der Geschäftszeiten 07:00 – 18:00 Uhr erreichen Sie uns telefonisch.
Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Bei Bedarf auch mit garantierten Reaktionszeiten!

Das Monitoring hat sich längst zu einem weit verbreiteten Instrument zur Überwachung und Pflege von IT-Systemen entwickelt.
Besonders im Hinblick auf die IT-Sicherheit gewinnen Monitoring-Lösungen immer mehr an Bedeutung und sind im Umgang mit sensiblen Daten nahezu unverzichtbar.

Überwachung der Aktivität und Aktualität Ihrer Antivirus-Software, Updatestatus der Betriebssysteme inkl. sofortiger Alarmmeldung.

Genau wie die tägliche Kontrolle der Datensicherung und das Auswerten von entsprechenden Protokollen, was in in vielen Praxen ein leidiges Thema ist.
Mit unseren “Managed Service Lösungen”, legen Sie diese so wichtigen Aufgaben in die Hände von Profis.

Wir kümmern uns darum!

 

Aktuelles

Als kompetenter Anbieter von Softwarelösungen für die Patientenverwaltung und Abrechnung von Leistungen gegenüber der KV, bieten wir Ihnen im Raum …

Das eRezept

Ein Webcast zu dem eRezept und wie es mit MEDICAL OFFICE funktioniert.

Arztsoftware

gematik – Umstellung auf das E-Rezept

Am 20. September 2023 hat die gematik gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen in einem live übertragenen Podiumsgespräch einen Blick auf die notwendigen Anpassungen, zu erwartenden Vorteile und aktuellen Herausforderungen, mit denen sich Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept schon jetzt auseinandersetzen sollten, geworfen.

Link zum Podiumsgespräch:

PTV5-Upgrade für ePA 2.0

Das PTV5-Upgrade benötigen Praxen, um die elektronische Patientenakte der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) lesen und befüllen zu können. Zudem ist es Voraussetzung für die Auszahlung der seit Juli geltenden monatlichen TI-Pauschalen. Bestellt wird das Upgrade direkt beim Anbieter des Praxisverwaltungssystems.

ePA 2.0 mit neuen Funktionen

Schon heute können erste Dokumente wie der Notfalldatensatz, Medikationsplan und eArztbriefe in der ePA gespeichert werden. Mit der ePA der Ausbaustufe 2 (ePA 2.0) werden der gematik zufolge weitere Funktionen und Nutzergruppen freigeschaltet. So könnten Patient:innen zum Beispiel einen Vertreter für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen.

Zudem würde die Nutzung standardisierter Dokumente für eine bessere Suche nach Daten in der ePA unterstützt. Mit dem Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeut:innen, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, Arbeitsmediziner:inne sowie Reha-Kliniken würden darüber hinaus weitere Nutzergruppen angebunden.

Aktuelle Versionen vorhalten

Gemäß der neuen Finanzierungsvereinbarung, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Verordnung festgelegt hatte und die seit dem 1. Juli 2023 gilt, sind alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dazu verpflichtet, die technischen Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die TI-Fachanwendungen in den jeweils aktuellen Versionen vorzuhalten. Hierzu zählen:

  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

 

Laut KV Nordrhein (KVNO) sind neben ärztlichen auch therapeutische Praxen dazu verpflichtet, die ePA in der aktuellsten Version 2.0 vorzuhalten. Dazu benötigen sie:

  • das eHealth-Konnektor-Upgrade PTV5
  • ein ePA 2.0-Update der eingesetzten Praxissoftware (ePA-Modul)
  • den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation

Nachweis erbringen

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen in Form einer Eigenerklärung nachweisen, dass sie die Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Dies geschieht i. d. R. über die jeweiligen Mitgliederportale der Kassenärztlichen Vereinigungen. Maßgeblich ist die Übertragung der Daten mit der Kassenabrechnung; die kommende steht am 30. September an.

Falls eine Anwendung fehlt, wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt; fehlen zwei oder mehr Anwendungen, fällt die Pauschale komplett weg. Einige KVen informieren ihre Mitgliedspraxen daher über das notwendige Konnektor-Upgrade (PTV5) für die ePA 2.0. So heißt es zum Beispiel bei der KV Thüringen: “Zusätzlich besteht seit 01.07.2023 durch die BMG-Festlegung zur Finanzierungsvereinbarung das Risiko einer um 50% gekürzten monatlichen TI-Pauschale bei Nichtvorhalten der ePA-Funktionalität in einer Praxis. […] Laut der BMG Festlegung vom 27.06.2023 zur ‘Finanzierungsvereinbarung’ vermeiden Sie durch Abgabe der Eigenerklärung ePA 2.0 eine um 50% reduzierte monatliche Pauschale.”

Bestellung über die PVS-Anbieter

Um drohende Honorarkürzungen zu vermeiden, sollten Praxen das Konnektor-Upgrade möglichst bald bestellen. Nutzer:innen des DGN TI Ausstattungspakets*, die bislang noch kein PTV5-Upgrade geordert haben, wenden sich hierzu bitte an ihren jeweiligen PVS-Anbieter.

Wichtige Hinweise:

  • Die Bestellbestätigung gilt im Zweifel auch als Nachweis der erfolgten Bestellung gegenüber der KV.
  • Technische Voraussetzung für das PTV5-Upgrade ist ein eHealth-Konnektor mit PTV3- und PTV4-Upgrade. Falls diese beiden Upgrades bislang noch nicht vorhanden sind, werden sie mit dem PTV5-Upgrade automatisch mitbestellt (Kosten: s. Preisblatt).

Startklar mit dem eHBA

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um startklar für die ePA 2.0 zu sein, ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser ist zum Beispiel beim DGN-Partnerunternehmen medisign erhältlich.

Weitere Informationen sowie eine Online-Bestellmöglichkeit gibt es unter www.ehba.de.

Stiftungspraxis eröffnet

Medical Office wird erfolgreich in Stiftungspraxen der ambulanten ärztlichen Versorgung Thüringens eingesetzt.

Auf die neue Hausarztpraxis in Gamstädt (Landkreis Gotha) hat es am Montag einen regelrechten Ansturm gegeben. Wie die Praxis MDR THÜRINGEN mitteilte, wurden in den ersten vier Stunden 100 Patienten gezählt. Hauptsächlich sei es um Terminvergaben gegangen, aber auch um Akutbehandlungen. Man rechne damit, dass es die nächsten Vormittage so weitergeht.

Praxis wurde von Stiftung errichtet

Die neue Hausarztpraxis der beiden Ärzte Dagmar Heuer und Bastian Morgenroth hat seit Montag regulär geöffnet. Die Praxis wurde von der Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen errichtet. Nach Angaben von Geschäftsführer Jörg Mertz praktizieren in der sogenannten Stifterpraxis erstmals zwei Mediziner gemeinsam. Ziel sei es, dass beide die Praxis in zwei Jahren übernehmen. Bis dahin seien sie und die zwei Mitarbeiterinnen bei der Stiftung angestellt.

Ein Mann und eine Frau

eRezept Q3/2023

Klares “Nein” der KBV zur bundesweiten Einführung

Nach Beendigung der technischen Anpassungen hat die Gesellschafterversammlung der gematik nun beschlossen, die vormalige Entscheidung für eine regionale gestaffelte Einführung des eRezepts zugunsten einer bundesweiten Einführung zum 1. Januar 2024 aufzuheben.

 

22.06.2023 – Die gematik hat heute gegen die Stimmen der KBV die bundesweite Einführung des eRezepts verpflichtend zum 1. Januar 2024 beschlossen. Sie setzt dabei auf die neue Möglichkeit, dass Versicherte ein eRezept direkt mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen können.

„Ein Testen des Einlösens des eRezeptes über die eGK ist bislang nicht möglich gewesen“, begründet KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner das Nein der KBV. Die Technik komme erst in den kommenden Wochen in den Apotheken an.

Dennoch hat die Gesellschafterversammlung der gematik mit ihrer heutigen Entscheidung den Beschluss zum stufenweisen Rollout des eRezepts vom 31. Mai 2022 aufgehoben. Dieser hatte für jede Stufe Erfolgskriterien definiert.

Nachteil für Patienten – Mehraufwand für Ärzte

Zurzeit sind die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout des eRezepts nicht vorhanden, weder bei Apotheken, Arztpraxen noch bei Patienten. Alle Beteiligten müssen jedoch auf das neue Verfahren vorbereitet sein, damit es reibungslos funktionieren kann. Die KBV warnt deshalb vor den möglichen Folgen des gematik-Beschlusses: Könne ein eRezept in der Apotheke nicht eingelöst werden, müssten die Patienten erneut in die Arztpraxis, um ein Papierrezept zu erhalten. Für sie bedeute dies den doppelten Weg, für die Praxen zusätzliche Arbeit.

„Man darf nicht außer Acht lassen, dass wir es mit einer Massenanwendung zu tun haben“, betont der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Schließlich seien pro Tag eine bis anderthalb Millionen eRezepte zu erwarten. Man wisse nicht, ob das System unter voller Belastung überhaupt funktioniere.

……….

 

Link zum Artikel: https://www.kbv.de/html/1150_64152.php