MEDizinische DatenVerarbeitung Zeitz
MEDICAL OFFICE Mobil ermöglicht das Offline-Arbeiten von zuhause oder unterwegs bei zeitgleicher Arbeit in der Praxis. Der integrierte Notfallserver garantiert …
MEDICAL OFFICE Organisation managt Ihre Praxis von der schnellen Terminvergabe bis zur Wartezonenverwaltung und komfortablen Tagesübersicht. Integriert ist eine ToDo- …
MEDICAL OFFICE Archiv bietet durch seine direkte Programmintegration einen schnellen Zugriff auf gespeicherte Text- und Bilddaten. Ideal für die papierlose …
MEDICAL OFFICE Selektivverträge managt das Einschreiben von Patienten zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) und Invalidenversicherung (IV). Stellt die …
MEDICAL OFFICE Organisation managt Ihre Praxis von der schnellen Terminvergabe bis zur Wartezonenverwaltung und komfortablen Tagesübersicht. Integriert ist eine ToDo- …
MEDICAL OFFICE Labor ermöglicht das schnelle Erfassen, Versenden und Abholen von Laborbefunden per Datenfernübertragung mittels KBV-zertifizierter Schnittstelle LDT 101. Das …
MEDICAL OFFICE Dokumentation ist ein integrierter, intelligenter Dokumentationsmanager mit allen Formularen der Disease-Management-Programme (DMP) und weiterer Sonderverträge. Die Darstellung erfolgt …
Ermöglicht Anbindungen verschiedener medizinischer Geräte über standardisierte BDT-/ GDT-MEDICAL OFFICE Schnittstellen. Auch nicht standardisierte Schnittstellen (zum Beispiel Augenarztgeräte) oder DICOM …
MEDICAL OFFICE DALE-UV enthält alle Berufsgenossenschaft-Tarife nach der Gebührenordnung für Ärzte (UV-GOÄ) inklusive einer Regelwerkskontrolle. Per DALE-UV-Verfahren können Berichte und …
Service und Support sind 2 Worte die uns sehr wichtig sind.
Wir verstehen uns als Komplettliferant, Rund um das Thema “EDV in der Arztpraxis”.
Bei Bedarf bekommen Sie von uns nicht nur die Software, sondern auch die gesamte Hardware- und Netzwerktechnik für Ihre medizinische Einrichtung.
Wenn Sie den Umstieg Ihrer Praxis EDV auf MEDICAL OFFICE in Erwägung ziehen, übernehmen wir gerne die Planung und Realisierung für Sie. In enger Absprache mit Ihnen erstellen wir dazu das notwendige Konzept.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Lieferung Ihres Praxissystems bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.
Während der Geschäftszeiten 07:00 – 18:00 Uhr erreichen Sie uns telefonisch.
Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Bei Bedarf auch mit garantierten Reaktionszeiten!
Das Monitoring hat sich längst zu einem weit verbreiteten Instrument zur Überwachung und Pflege von IT-Systemen entwickelt.
Besonders im Hinblick auf die IT-Sicherheit gewinnen Monitoring-Lösungen immer mehr an Bedeutung und sind im Umgang mit sensiblen Daten nahezu unverzichtbar.
Überwachung der Aktivität und Aktualität Ihrer Antivirus-Software, Updatestatus der Betriebssysteme inkl. sofortiger Alarmmeldung.
Genau wie die tägliche Kontrolle der Datensicherung und das Auswerten von entsprechenden Protokollen, was in in vielen Praxen ein leidiges Thema ist.
Mit unseren “Managed Service Lösungen”, legen Sie diese so wichtigen Aufgaben in die Hände von Profis.
Wir kümmern uns darum!
Als kompetenter Anbieter von Softwarelösungen für die Patientenverwaltung und Abrechnung von Leistungen gegenüber der KV, bieten wir Ihnen im Raum …
21.04.2022 – Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt.
04.03.2022 – Die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt.
Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ am Donnerstagabend. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“
Lauterbach kündigte eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er klar.
Einen solchen Nutzen sieht der Minister in der elektronischen Patientenakte (ePA), die er selbst der Politik im Jahr 2002 vorgeschlagen habe. Was wirklich helfen würde, sei die Digitalisierung von Befunden und Untersuchungen, damit Ärzte beispielsweise bei Zweitmeinungen keine dicken Aktenordner durchforsten müssten. Nötig sei eine Suchfunktion, mit der Ärzte in der ePA abgelegte Befunde schnell scannen könnten, sagte er.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronisches Rezept (eRezept) seien dagegen nicht die Applikationen, bei denen Ärzte und Patienten sagen würden, „das bringt uns jetzt nach vorn“, fuhr Lauterbach fort. Beide Anwendungen würden nach ausreichender Testung dennoch kommen. Den Zeitpunkt ließ der Minister noch offen.
Die Digitalisierung war auch eines der Top-Thema der heutigen Vertreterversammlung (VV) der KBV. Vor dem Hintergrund des jüngsten Datenschutzproblems in der Telematikinfrastruktur (TI) wurde die gematik aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verantwortung im Rahmen des Zulassungsprozesses gerecht zu werden. Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten müssen sich unbedingt darauf verlassen können, dass die Nutzung der für die TI erforderlichen Komponenten keine Gefährdung ihrer sensiblen Daten bedeutet.
Die VV verlangt vom Gesetzgeber eine umgehende Klarstellung, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung für zentrale TI-Komponenten bei den verantwortlichen Herstellern und der gematik als Prüf- und Zertifizierungsinstanz liege. „Allen Versuchen, diese Verantwortung den Ärzten und Psychotherapeuten zuzuordnen, muss eindeutig und abschließend die Grundlage entzogen werden.“
Die KBV erwartet zudem, „dass diejenigen TI-Komponenten, die von der gematik für die Vertragsarztpraxen zugelassen sind auch uneingeschränkt einsatzfähig sind“, heißt es in einer Resolution. Angesichts der Meldungen über Kartenlesegeräte, die im Zusammenspiel mit bestimmten eGK-Typen die Systeme in den Praxen zum Abstürzen bringen, müsse sich gematik dafür verwenden, „dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit in den Praxen bürokratie- und kostenfrei hergestellt wird“. Dazu gehört, dass die Kosten für die avisierten Aufsatzgeräte zur Behebung des Problems übernommen werden.
Link zur KBV:
https://www.kbv.de/html/1150_57247.php
21.01.2021 – Für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Vertreterversammlung der KBV hatte dazu im Dezember die gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Sie tritt am Samstag offiziell in Kraft.
„Es ist uns mit dieser Fassung der IT-Sicherheitsrichtlinie gelungen, praktikable und realistische Vorgaben für Praxen zu erarbeiten, die aufwandsarm umzusetzen sind“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. „Vieles davon wird im Praxisalltag bereits angewendet, da es durch die europäische Datenschutzgrundverordnung vorgegeben ist. Die Richtlinie konkretisiert die Verordnung und macht sie praxistauglich“, betonte Kriedel.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie legt Sicherheitsanforderungen an Arzt- und Psychotherapeutenpraxen fest. Sie beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Dabei geht es um Punkte wie Sicherheitsmanagement, IT-Systeme, Rechnerprogramme, mobile Apps und Internetanwendungen oder das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen.
Die klaren Vorgaben sollen dabei helfen, IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen. So könnten Patientendaten noch sicherer verwaltet und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall minimiert werden.
Die Anforderungen richten sich nach der Größe der Praxis. Zusätzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt es zudem bei der Nutzung von medizinischen Großgeräten wie CT oder MRT und für dezentrale Komponenten der Telematikinfrastruktur, etwa bei der Installation des Konnektors.
Die Anforderungen unterscheiden sich nach Art der Praxis.
Dabei gilt:
Praxis: Eine Praxis ist eine vertragsärztliche Praxis mit bis zu fünf ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen.
Mittlere Praxis: Eine mittlere Praxis ist eine vertragsärztliche Praxis mit 6 bis 20 ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen.
Großpraxis: oder Praxis mit Datenverarbeitung im erheblichen Umfang: Eine Großpraxis oder Praxis mit Datenverarbeitung im erheblichem Umfang ist eine Praxis mit über 20 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen oder eine Praxis, die in über die normale Datenübermittlung hinausgehenden Umfang in der Datenverarbeitung tätig ist (z. B. Groß-MVZ mit krankenhausähnlichen Strukturen, Labore).
Verantwortlich für die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen ist der Inhaber der Praxis. Dabei können sich Praxen von IT-Dienstleistern beraten und unterstützen lassen.
Im Fokus dieses Updates stehen folgende Themen:
*00:33 neue Heilmittelverordnung
*03:38 Erhöhung des Orientierungspunktwert
*03:56 Muster 10c + 10 ÖGD
*04:19 elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
*05:13 Dokumentation zur Krebsfrüherkennung
*06:35 Labordatentransfer LDT 3.2.9
*06:58 Updateinformationen Fachmodul Dialyse
*07:15 Änderungen im Menü “Neuer Eintrag”
*08:03 Anpassungen für den Prüflauf zur KV-Abrechnung
*08:14 Neue Tastenkürzel für “Abrechnungsfall”
*09:11 Neuer Eintragstyp “Gebührenvorschlag” im Dokumentationsassistent
*09:27 Anpassungen beim Eintragstyp “Gebühren” im Dokumentationsassistent
*09:41 Neues Kommando “Markierung setzen / löschen”
*10:06 Abläufe im Dokumentationsassistent abbrechen
*10:17 Neuer Variablenzusatz maxzahl#
*10:42 Gültigkeitsdauer für Ärzte und Betriebsstätten einrichten
*11:08 Neue Regeln im Container-Inhalt “Assistent”
*12:04 Gesamte Rechnungssummer im Gebührenerfassungsdialog ersichtlich
*12:10 WHR-Wert *13:10 Anzeige der Eintragstypen im Container Diagnose
*13:44 eAU
*14:37 Neues Farbschema in Dynamic View
Start:
1. Oktober 2021
Die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.
Voraussetzungen:
TI-Anbindung (mit E-Health- oder ePA-Konnektor), KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update
Lange hat die KBV eine Verschiebung gefordert, jetzt ist es endlich entschieden:
Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht.